Landgericht-Urteil zu Invisalign in Kieferorthopädie

Auszug:
„Bei der geplanten Einsetzung von Invisalign-Schienen handelt es sich um eine zwischenzeitlich anerkannte kieferorthopädische Behandlungsmethode. Diese Methode, bei der die Abformung mit einem individuellen Abformlöffel erfolgt, führt gegenüber herkömmlichen Abformungsmethoden mit konfektionierten Abformlöffeln in der Regel zu befriedigenderen Ergebnissen. Sofern es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, ist es dem Patienten überlassen, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll. Es steht im Ermessen des behandelnden Kieferorthopäden, eine Behandlung mit Invisalignschienen zu empfehlen.“

Aktenzeichen 5O 86/06